Jakob Lang

Ein Beitrag von Schüler:innen der MSS11

Quelle: Eigener Entwurf

I. Allgemeines

Jakob Lang wurde am 24. Juli 1901 als Staatsbürger Hessen-Nassaus in Nackenheim geboren. Er wohnte mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen 5 Kindern in der Gartenfeldstraße. Da seine Frau eine Gallenoperation benötigte, nahm er den Platz als Nachtwächter in Nackenheim an. Nach zwei Jahren wurde er dann im Jahre 1934 entlassen.

Zu dieser Zeit (ca. 1932) orientierte sich der Bezirk Oppenheim, zu dem auch Nackenheim zählte, politisch an der NSDAP. Lang war weder Parteimitglied, noch jüdisch. Trotz seiner ihm vorgeworfenen Parteifeindlichkeit, stellte das hessische Kreisamt ihn als Nachtwächter für einen Lohn von zunächst 11,01 RMK(ca.44€), später für 14 RMK(ca.56€) die Woche ein.

II. Der Posten als Nachtwächter

Am 17. Oktober 1932 wurde Jakob Lang vom Gemeinderat zum Nachtwächter von Nackenheim ernannt. Der Posten des Nachtwächters war zu der Zeit nötig, da es vermehrt Einbrüche bei Nacht gab, die die Geschäftsleute verschreckten und die Einwohner beängstigten. Einer dieser Einbrüche war am 1. Oktober 1932. Einbrecher versuchten über mehrere Stunden, einen Tresor aus der Wand eines Geschäfts zu stehlen. Währenddessen lauschten die Anwohner, ohne Anstalten zu machen oder etwas zu unternehmen. Dieser und weitere nicht detaillierte Einbrüche führten dazu, dass es dem Gemeinderat vom Hessischen Kreisamt genehmigt wurde, einen Nachtwächter einzustellen. Dieser sollte der örtlichen Polizei aushelfen, die zu der Zeit nur einen Polizeidiener (Streifenpolizist) zählte. Aufgrund der Überlastung der Polizei gedachte der Bürgermeister, Jakob Lang auch zum Polizeidienst zu verpflichten. Ob Jakob Lang nun auch zum aushelfendem Polizeidiener wurde geht leider nicht aus den uns vorliegenden Aufzeichnungen hervor. Das er jedoch zur Aushilfe gebeten wurde, kann man aus seinem Entlassungspapieren erlesen. Diese Einblicke konnten wir aus Protokollen des Oppenheimer Kreisamts erhalten.

III. Das Ende des Arbeitverhältnisses von Jakob Lang

Die Kündigung der Stelle als Nachtwächter Nackenheims erfolgte am 27. Juli 1934, doch warum wurde Lang überhaupt gekündigt? Jakob Lang sollte im Sommer des Jahres 1934 den Polizeidiener J. Wohlfahrt während seines achttägigen Urlaubs vertreten, dies lehnte Jakob Lang jedoch vehement ab. Mit welchen Folgen das verbunden war, war ihm zunächst unklar. Denn noch bevor eine Befragung stattfand, ging ein Brief des Nackenheimer Bürgermeisters an das Kreisamt in Oppenheim, in dem der Sachverhalt und die angeblichen Verweigerungen durch Jakob Lang geschildert wurden. Dabei beschrieb der Bürgermeister ein „hartnäckiges Verhalten” Langs, da dieser nicht auf der Bürgermeisterrei erscheinen würde, und die Versammlungen der NSDAP nicht besucht. Des Weiteren fordert er, dass man ihm, aufgrund der „für die Gemeinde Nackenheim untragbaren“ Situation, das Recht zur Entlassung Langs erteilte. Die Antwort des Kreisamtes folgte auch noch vor der eigentlichen Befragung. In diesem Antwortschreiben spricht der zuständige Sachbearbeiter davon, dass man Lang die Kündigung zum 30. Juni zustellen lassen möchte. In einem Bericht vom 24. Juni 1934 wird vor allem erneut der Konflikt zwischen Herrn Lang und dem Polizeidiener Wohlfahrt geschildert. Dieser basiert auf dem Befragungsprotokoll der beiden Seiten, dieser Bericht wurde vom Hauptwachtmeister der Gendamerie verfasst. Darin wird zu allererst angemerkt, dass Lang die von Polizeidiener Wohlfahrt gemachten Äußerungen nicht bestreite, außerdem wird dargestellt, dass Jakob Lang damit gerechnet haben müsse, dass der Auftrag vom Bürgermeister stamme.

Als Nachfolger Jakob Langs wurde schließlich ein SA-Mann aus Nackenheim ernannt.

IV. Einblicke in den Briefverkehr zur Entlassung Jakob Langs aus seinem Amt als Nachtwächter Nackenheims

Quelle: LA Sp. Best. H53, 3104
Quelle: LA Sp. Best. H53, 3104

Ein Gedenkkonzept, das die Erinnerung an Jakob Lang im öffentlichen Raum verankern möchte, findet sich unter „Leerstellen“.

Quellen:

  • LA Sp. Best H52,3104.